Wie in jedem anderem Land auch, bieten Unternehmen in China jungen Menschen, die ihre ersten Schritte auf dem Arbeitsmarkt machen wollen, häufig Praktika an. Doch gibt es im Reich der Mitte einige Hürden für die einstellenden Unternehmen – die folgenden Tipps sollen helfen.
Normalerweise ist ein Praktikum für beide Seiten eine bereichernde Situation. Die Praktikanten erhalten wertvolle Arbeitserfahrung, während die reguläre Belegschaft teils erheblich entlastet wird. Allerdings sind die rechtlichen Bestimmungen der Volksrepublik China nicht unternehmensfreundlich und komplizieren es, legal Praktikanten einzustellen und zu beschäftigen. In diesem Artikel erläutern wir, wie und wann Unternehmen in China Praktikanten einstellen können.
Anstellung chinesischer Praktikanten
Unternehmen, mit der Absicht chinesische Praktikanten anzustellen, sollten wissen, dass nur eingetragene Studenten für eine solche Beschäftigungsform zugelassen sind. Gemäß den Ansichten zur Implementierung des Arbeitsrechts (Lao Bu Fa [1995] No.309) wird eine Übereinkunft zur Anstellung von Studenten in Teilzeit arbeitsrechtlich nicht als Beschäftigung angesehen. Mehr zum Thema Wissen ist Macht: Chinas Bildungsindustrie
Der Sachverhalt der Anstellung von Praktikanten konstituiert keine arbeitsrechtliche Beziehung und fällt nicht unter das sonstig geltende chinesische Arbeitsrecht. Es ist somit für den Arbeitgeber nicht notwendig einen Arbeitsvertrag mit dem Praktikanten abzuschließen. Allerdings ist es dennoch ratsam mit dem Praktikanten eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, um etwa Regeln zur Vertraulichkeit von Informationen zu treffen oder die Aufgaben und die Entlohnung des Praktikanten zu klären.
Gemäß den Bestimmungen der Ansichten zur Implementierung des Arbeitsrechts wird das Unternehmen nicht als Arbeitgeber eingestuft, was dazu führt, dass arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie zum Beispiel Sozialversicherungsabgaben oder Entschädigungszahlungen im Falle einer vorzeitigen Entlassung, nicht wie sonst üblich übernommen werden müssen. Allerdings ist es manchmal ratsam eine Unfallversicherung für Praktikanten abzuschließen, da Unternehmen für betriebliche Unfälle die rechtliche Haftung übernehmen müssen.
Da das chinesische Arbeitsrechtsgesetz nicht greift, müssen Bestimmungen zum Mindestlohn nicht auf Praktikanten angewandt werden. Unternehmen wird geraten, explizit darauf hinzuweisen, dass eine etwaige Vergütung lediglich eine Aufwandsentschädigung darstellt und nicht etwa eine Gehaltszahlung.
Der rechtliche Sachverhalt ändert sich, nachdem Studenten erfolgreich einen universitären Abschluss machen. Nach dem Abschluss greifen die Bestimmungen des Arbeitsrechtsgesetzes und das Arbeitsverhältnis wird als vollwertige Beschäftigung eingestuft. Sollte es der Arbeitnehmer versäumen innerhalt eines Monats nach dem Bekanntwerden des Abschlusses einen schriftlichen Arbeitsvertrag vorzulegen, kann der Angestellte eine doppelte Gehaltszahlung für jeden Monat der Beschäftigung ohne ordentlichen Arbeitsvertrag einfordern. Da es sich ab dem Zeitpunkt des Abschlusses um eine regulären Beschäftigung handelt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die rechtlichen Bestimmungen zur Sozialversicherung und zum Mindestlohn einzuhalten.
Sollte der Arbeitgeber den bisherigen Praktikanten nicht in Vollzeit anstellen wollen, bietet sich die Möglichkeit des Angebots einer Teilzeitstelle (nicht mehr als 4 Std. pro Arbeitstag). Es ist Arbeitgebern nicht gestattet, eine Probezeit für Teilzeitkräfte fest zu setzen, allerdings kann das Arbeitsverhältnis jederzeit fristlos einseitig beendet werden. Eine offizielle schriftliche Einigung ist nicht notwendig. Mehr zum Thema Personalmix in China
Der Stundenlohn einer Teilzeitkraft muss allerdings höher sein als der gesetzliche Mindestlohn der entsprechenden administrativen Region. In Peking betrug der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde am 01. April 2014 zum Beispiel RMB 16,9. Dort müssen Arbeitgeber auch Unfallversicherungen für ihre Teilzeitkräfte abschließen.
Das chinesische Recht hat Lücken hinsichtlich der Umstände von Studenten, die bereits das Studium abgeschlossen haben, jedoch noch kein Abschlusszertifikat erhalten haben. Unternehmen sollten in diesem Falle zurückhaltend agieren, da diese Übergangsphase unter Umständen später von Seiten der Behörden als Arbeitsverhältnis eingestuft wird.
Anstellung von ausländischen Praktikanten
Im Vergleich sind die rechtlichen Bestimmungen zur Anstellung von ausländischen Studenten wesentlich strikter. Letztlich dürfen Unternehmen lediglich ausländische Studenten als Praktikanten einstellen, die an einer Universität in China eingeschrieben sind, sprich Ausländer mit einer studentischen Aufenthaltsgenehmigung. Ausländische Studenten mit der Absicht ein Praktikum anzutreten, sollten sich zur Genehmigung gleichermaßen an ihre Universität sowie die Einreise- und Ausreisebehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit (MPS) wenden.
Unternehmen sind verpflichtet dem MPS (Ministry of Public Security) zu melden, wenn ihre ausländischen Praktikanten ihr Studium abgeschlossen oder ihr Studium zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit abgebrochen haben. Jedwede Gehaltszahlungen an ausländische Praktikanten sind in China untersagt. Es wird daher geraten, Vergütungen lediglich in Form von Aufwandsentschädigungen vorzunehmen.
Autor: ICC-Partner China-Briefing
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