Von ICC-Redakteur Patrick Müsker
Die im September 2013 veränderten Visabestimmungen für China haben nicht nur in den Medien für viel Wirbel gesorgt. Deutsche Bürger beklagten sich, dass die neue Situation das Visumsverfahren verkompliziere und die Einreise nach China erschwert habe. Ein Rückblick auf die ersten sechs Monate nach der Gesetzesänderung soll Klarheit verschaffen.
Förderung des Personenverkehrs zwischen China und Ausland
Am 1. Juli 2013 trat das neue „Gesetz der Volksrepublik China über die Regelung der Ein- und Ausreise“ in Kraft. Zu seiner Ausführung wurde die „Verwaltungsvorschrift der Volksrepublik China über die Regelung der Ein- und Ausreise von Ausländern“ erlassen. Diese ist am 1. September 2013 in Kraft getreten. Die offizielle Seite der chinesischen Botschaft in Berlin hat verlautbart, dass die Regelungen auf diese Weise den internationalen Gepflogenheiten angepasst wurden. Dies diene dem Zweck, den Personenverkehr zwischen China und dem Ausland sowie die Öffnung nach außen zu fördern.
Die Visa-Veränderungen im Überblick
Mit welchen Änderungen hat der deutsche Staatsbürger es zu tun? Wird es leichter oder schwerer, ein Visum zur Einreise nach China zu beantragen? Die neuen Bestimmungen haben zur Folge, dass die Visakategorien neu strukturiert wurden. Insgesamt ist die Anzahl der Kategorien von acht auf zwölf gestiegen. Dies soll den Einreisenden mehr Klarheit verschaffen und die Bewerbung auf ein passendes Visum erleichtern. Auf der offiziellen Seite des Chinese Visa Application Service Center Berlin lässt sich übersichtlich nachverfolgen, welche Veränderungen vorgenommen wurden.
Demnach wurde das (F-Visum) Geschäftsvisum in ein F- und M-Visum unterteilt. Mit der Trennung soll der Bereich „Handel und Gewerbe“ von Einreisegründen wie Praktika differenziert werden. Zuvor galt das F-Visum sowohl für kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Zwecke. Auch das Studentenvisum oder X-Visum unterteilt sich – und zwar in das X-1 Visum und das X-2 Visum. So wird zwischen Studienaufenthalten zwischen weniger und länger als 180 Tagen unterschieden. Konnte der Besucher zuvor mit einem L-Visum als Tourist oder zur Familienzusammenführung einreisen, wurden zur eindeutigen Trennung das Q- und das S-Visum eingeführt. Dabei richtet sich das Q-Visum an Übersee-Chinesen, die ihre Verwandten im Inland besuchen und das S-Visum an ausländische Verwandte. Gänzlich neu ist das R-Visum. Mit der Einführung des R-Visums soll die Einreise von ausländischen Talenten auf höchster Ebene gefördert werden.
Visa-Notfallplan über Hongkong?
In der Vergangenheit sind viele ausländische Reisende in die Sonderverwaltungszone Hongkong ausgewichen, als das Visum auslief, aber ein längerer Aufenthalt gewünscht wurde. Auf diesem Wege konnte der Besucher in wenigen Tagen ein neues Expressvisum zur Einreise nach China beantragen. Mit der Änderung gehört diese Möglichkeit der Vergangenheit an. Die chinesische Regierung ruft dazu auf, das Visum zur Einreise ins Festland China aus dem jeweiligen Heimatland zu beantragen. Dem Auswärtigen Amt Deutschland zur Folge, ist ein Ausweichen in Drittländer oder Hongkong nur möglich, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht. Weiter stellen die chinesischen Auslandsvertretungen Visa für deutsche Staatsangehörige nicht mehr im Expressverfahren aus. Auch an Flughäfen werden keine Visa mehr ausgestellt, sofern die Person nicht in Besitz eines gültigen Einreisevisums ist.
Ein Praktikum in China ist schwieriger geworden
Einhergehend haben sich gravierende Änderungen für deutsche Praktikanten in China ergeben. Bereits an den ersten Tagen nach Inkrafttreten des neuen Erlasses mussten verschiedene Firmen ihre Praktikanten entlassen und zurück in die Heimat schicken. Nach Aussagen der Firmen sei die prompte Entlassung auf Veranlassung der Regierung und im Zuge der neuen Visabestimmungen erfolgt. Es würden sich zu viele deutsche Praktikanten in China aufhalten und die Stellen sollten alternativ an chinesische Praktikanten vergeben werden.
In den letzten sechs Monaten haben sich Berichte gehäuft, in denen es für Praktikanten schwieriger geworden ist, ein nötiges Geschäftsvisum der Kategorie F zu beantragen. In persönlichen Gesprächen mit Firmen und Instituten wirkten die Betroffenen ratlos. Diesbezüglich ergeben an die verschiedenen Chinese Visa Application Service Center in Deutschland gerichtete Fragen unschlüssige und unterschiedliche Antworten. So vergibt das Center in München beispielsweise überhaupt keine Visa an Praktikanten mehr. Die Stelle in Frankfurt verlängere hingegen weiterhin bestehende F-Visa für Praktikanten – allerdings vor Ort, sodass der Praktikant gezwungen wird, eine kurzzeitige Heimreise anzutreten. Doch bleibt ungewiss, ob das Visum wirklich verlängert wird, und die Praktikanten werden vor zusätzliche Kosten gestellt. Das kann dann auch zum Praktikumsabbruch führen, insbesondere wenn dieses unbezahlt ist.
Letzte Visa-Chance der freiwilligen Mitarbeit?
Aus Erfahrungen vor Ort scheint es allerdings eine Möglichkeit zu geben, das Problem zu umgehen. Dazu stellt die Firma oder das Institut die Einladung nicht an einen Praktikanten aus, sondern im Rahmen eines Projekts an einen freiwilligen Mitarbeiter. Offenbar beschränkt sich dies jedoch weiterhin auf einen Zeitraum von drei Monaten und den Bereich der kulturellen Arbeit.
Unterstützung für die Beschaffung eines China-Visums finden Sie hier.
Auch interessant:
Tipps für die Vorbereitung auf China
China-Fernweh: 10 gute Gründe, China zu vermissen
Interkulturelle Fettnäpfchen: 10 Herausforderungen zwischen den Kulturen
mfg meint
DAnke für den Überblick – hilft mir sehr!!