Chinas neues Sozialversicherungsgesetz ist mittlerweile drei Jahre alt. Doch noch immer herrscht in einigen Punkten Unklarheit. Hinzu kommt, dass bislang nur jeder fünfte Expat in das Sozialversicherungssystem einzahlt. Dieser Expertenbeitrag liefert wichtige Antworten zum Thema Sozialversicherung in China.
Am 15. Oktober 2011 wurde das neue Sozialversicherungsgesetz in China umgesetzt. Seitdem sind alle deutschen Expats in China grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Im Detail sind alle ausländischen Gäste betroffen, die sich auf der Grundlage von Arbeitserlaubnis, ausländischer Expertenerlaubnis, Dauerpressekarte für Ausländer oder dauerhafter Aufenthaltserlaubnis in der Volksrepublik aufhalten. Ausdrücklich von der Pflichtversicherung erfasst werden auch entsandte oder lokal angestellte ausländische Arbeitnehmer. Diese müssen seither in den Bereichen der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfall- sowie Mutterschaftsversicherung angemeldet werden. Das entsendende Unternehmen muss alle Unterlagen zur Sozialversicherung bei der örtlich und sachlich zuständigen Steuerbehörde durch Online-Anmeldung oder direktes Einreichen übermitteln. Anschließend – sofern alle Angaben vollständig sind – erhält der Expat eine Sozialversicherungskarte und Sozialversicherungsnummer.
Noch immer sind nicht alle deutschen Firmen, die Mitarbeiter nach China entsenden, darüber im Klaren, welche Folgen ein Verstoß gegen die Sozialversicherungspflicht haben kann. Der Arbeitgeber (bei entsandten Expatriates ist es der lokale, in China niedergelassene Betrieb) ist verpflichtet, seinen ausländischen Mitarbeiter bereits innerhalb von 30 Tagen, nachdem dieser die Arbeitserlaubnis erhalten hat, bei den chinesischen Sozialversicherungsbehörden zu melden. Parallel dazu müssen jene Ämter, die die Arbeitserlaubnis erteilen, die Neuzugänge an die Sozialversicherungsträger melden.
Firmen, die gegen die Anmeldepflicht verstoßen, müssen mit hohen Geldbußen und Nachzahlungen rechnen. Im schlimmsten Fall werden Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht als Straftat geahndet. Betroffen sind dann in der Regel die Expats, denen neben der Entziehung der Arbeitserlaubnis Einreiseverbote drohen können. Die Beitragssätze variieren sehr stark zwischen den Provinzen in China und auch zwischen deren Städten.
Deutschlands Sozialversicherungsabkommen (SVA) mit China
Die Versicherungspflicht vermeiden, können bislang lediglich deutsche und koreanische Unternehmen. Mit beiden Ländern hat China nämlich ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen (SVA) geschlossen. Wer dieses anwendet, kann sich jedoch lediglich von der Renten- und Arbeitslosenversicherung befreien lassen können. Für alle anderen Sozialversicherungszweige gilt das Abkommen nicht. Dort kann es tatsächlich zu Doppelversicherungen kommen. Die Befreiung von der Renten- und Arbeitslosenversicherung für nach China entsandte deutsche Arbeitnehmer ist allerdings auf 48 Monate begrenzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf maximal fünf Jahre zu verlängern und in begründeten Ausnahmefällen für weitere drei Jahre, eine Ausnahmevereinbarungzu erwirken. Ein entsprechender Antrag ist bei der lokal zuständigen Behörde zu stellen. Dafür muss die Personalabteilung das von der deutschen Krankenkasse ausgestellte Formular VRC/D101 innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erhalt der Arbeitserlaubnis stellen. Wir diese Frist versäumt, ist der Expat ab seinem ersten Arbeitstag sozialversicherungspflichtig. Eine Rückerstattung der eingezahlten Beiträge oder eine rückwirkende Befreiung der der Sozialversicherungspflicht ist dann nicht mehr möglich
Wie bei allen Ausnahmevereinbarungen gilt auch für Entsendungen nach China, dass einige Kriterien wie zum Beispiel die arbeitsrechtliche Bindung an Deutschland und das im Voraus befristete Auslandsengagement, strikt eingehalten werden müssen.
Kriterien für eine Ausnahmevereinbarung
- Die Entsendedauer ist von Vornherein länger als 48 Monate geplant und
- die Entsendung ist von Vornherein zeitlich befristet und
- während der Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht eine arbeitsrechtliche Bindung (zum Beispiel in Form eines ruhenden Arbeitsverhältnisses) zum Arbeitgeber in Deutschland fort und
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber stellen gemeinsam einen begründeten Antrag für den Verbleib des Arbeitnehmers in der deutschen Sozialversicherung.
Nach wie vor kritisieren ausländische Unternehmen einige Punkte der Sozialversicherungspflicht für Expats in China. Laut den Anwälten von Dezan Shira & Associates müssen Unternehmen aufgrund der Beitragspflicht durchschnittlich rund 40 Prozent mehr auf das Expat-Gehalt raufschlagen. Hinzu kommt, dass selbst die zuständigen Ämter und Behörden der Provinzen größtenteils nicht wissen, wie und wo sie die Sozialversicherungsbeiträge für die Expats verbuchen sollen. Außerdem lassen die gesetzlichen Regelungen innerhalb der einzelnen Sozialversicherungsbereiche folgende Kritikpunkte und Fragen offen:
Rentenversicherung: Um überhaupt einen Anspruch aus der chinesischen Rentenversicherung zu haben, müssen Expats mindestens fünf Jahre am Stück Beiträge einzahlen. Doch wer hat wirklich vor, so lange in China zu leben und zu arbeiten? Und wie kann ein Expat später die Rentenauszahlung beantragen? Wird er 100 Prozent des eingezahlten Beitrags erhalten? Wird eine Steuer auf die Rentensumme erhoben werden? Was geschieht mit der Rente nach dem Tod des Expats. Wer hat Anspruch auf diese?
Krankenversicherung: Expats können nur die internationalen Bereiche der nationalen und gesetzlichen Krankenhäuser nutzen, nicht aber die internationalen Kliniken. Unternehmen sollten deshalb zwingend für ihre Mitarbeiter eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung abschließen.
Leistungen bei Mutterschaft: Ausländische Frauen dürfen anders als ihre chinesischen Geschlechtsgenossinnen mehr als ein Kind bekommen. Fraglich ist, ob sie dann auch die gleichen Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen können wie bei ihrem Erstgeborenen.
Arbeitslosenversicherung: Grundsätzlich dürfen Ausländer nicht länger in China leben, sobald sie arbeitslos sind. Ist es ihnen nun zumindest für die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes erlaubt, in China zu bleiben?
Das Portal German.china.org schrieb kürzlich, dass aktuell nur rund 200.000 Expats in den verschiedenen Versicherungsprogrammen für Ausländer versichert seien. Somit würden nur etwa 20 Prozent der ausländischen Arbeitnehmer das Basispaket aus Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung in Anspruch nehmen.
Über den Autor
Omer Dotou ist Leiter Unternehmensberatung Internationale Mitarbeiterentsendung bei der BDAE GRUPPE und auf Sozialversicherungsrecht bei Auslandsentsendungen spezialisiert. E-Mail: odotou@bdae.com
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