Ihr Unternehmen möchte Sie einige Jahre nach China schicken? Wie geht das arbeitsrechtlich? Gibt es Nachteile? Was ist zu bedenken? Wenn Sie zum Arbeiten ins Ausland gehen, auch nach China, ist auf einiges zu achten: auf Fragen des Arbeitsvertrags, der Bezahlung, aber auch Sozialversicherungs- und Steuerthemen. In mehreren Artikeln soll über Auslandsentsendung allgemein, über Steuerfragen und über Sozialversicherungsthemen informiert werden.
Zuerst sind einige Informationen zu den Grundlagen der Auslandsentsendung wichtig: Es gibt drei rechtliche Konzepte, Mitarbeiter* ins Ausland zu versetzen: Entsendung (heißt verschiedentlich auch Abordnung), Versetzung und Übertritt. Die meisten ‚Mitarbeiter, die von ihrer Firma ins Ausland geschickt werden (Expatriates), sind in der Form einer Entsendung bzw. Abordnung im Ausland. Das heißt: Auf Basis des zwischen dem deutschen Arbeitgeber und dem Mitarbeiter bestehenden Arbeitsvertrags wird eine Zusatzvereinbarung getroffen. Diese Zusatzvereinbarung ist die juristische Grundlage für die Entsendung ins Ausland. Eine solche Zusatzvereinbarung muss mindestens Folgendes beinhalten:
Zusatzvereinbarung für die Entsendung ins Ausland
- Name und Anschrift der Vertragspartner
- Beginn und Dauer der im Ausland auszuübenden Tätigkeit
- Festlegung des/r Arbeitsorts/e in China, an welchem der Mitarbeiter arbeiten soll.
- Beschreibung der Arbeitsaufgabe in China
- Zusammensetzung, Höhe, Währung und Fälligkeit der Vergütung
- Gezahlte Zuschläge, Zulagen oder Prämien, z.B. Mobilitätsprämie, Lebenshaltungskostenzulage
- Werden z.B. die Kosten für die Wohnung, für die Schule der Kinder oder für Reisen nach Deutschland (zusätzliche Sachleistungen) übernommen?
- Wie wird die Rückkehr nach Deutschland unterstützt? Mit Reise- und Umzugskosten, mit Unterstützung bei der Wohnungssuche oder auch durch Kostenübernahme für den Nachhilfeunterricht der Kinder?
- Was ist die normale Arbeitszeit? Wieviel Erholungsurlaub bekomme ich?
- Welche Kündigungsfristen gelten?
Diese Zusatzvereinbarung muss Ihnen vor Ihrem Arbeitsantritt im Original (nicht elektronisch!) übergeben werden. Das zweite Modell der Auslandsentsendung ist die Versetzung. Diese wird juristisch durch zwei Verträge bestimmt:
1. Ruhensvereinbarung mit dem deutschem Arbeitgeber.
2. Arbeitsvertrag mit dem chinesischen Arbeitgeber
Die Ruhensvereinbarung legt fest, dass die gegenseitigen Pflichten des Arbeitsverhältnisses ruhen. Etwas vereinfacht ausgedrückt, heißt das: Für die Zeit im Ausland ruht Ihre Pflicht, im deutschen Unternehmen tätig zu sein. Gleichzeitig ruht die Verpflichtung des deutschen Arbeitgebers, Ihnen Ihre deutsche Vergütung zu zahlen. Das sollte eine Ruhensvereinbarung umfassen:
Notwendige Punkte in der Ruhensvereinbarung
- Beginn und Dauer Ihrer Tätigkeit in China
- Unterstützung für Ihre Rückkehr nach Deutschland (Umzugskosten, Unterstützung Wohnungssuche, Nachhilfeunterricht für die Kinder, ..)
- Bezeichnung des deutschen Arbeitsvertrags, der ruhend gestellt wird und dessen Ruhendstellung
- An wen berichten Sie während Ihrer Zeit in China? Ist Ihr Chef weiterhin in Deutschland?
- Sind Sie während der Zeit in China in Deutschland sozialversichert? Also Krankenversicherung/ Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung). Wie ist das nach Ihrer Zeit in China?
- Wer hat die Verantwortung für die Zahlung der Steuern in China? Sie? .. Ihr Arbeitgeber?
- Falls vorhanden: Wird die deutsche betriebliche Altersversorgung während der Zeit in China weitergeführt?
- Wer zahlt die Hin- und Rückreise? Werden z.B. auch die Kosten für eine evtl. vorzeitige Beendigung des deutschen Mietvertrags übernommen, da Sie vielleicht ganz schnell in China beginnen müssen?
- Ist eine ordentliche Kündigung des deutschen Arbeitsvertrags während Ihres Auslandsaufenthalts (rechtlich) möglich?
- Was passiert, wenn der deutsche Arbeitsvertrag gekündigt wird? Gilt das dann auch für den chinesischen Arbeitsvertrag?
- Werden Sie nach Ihrer Rückkehr aus China in Deutschland weiterbeschäftigt? Ist der Arbeitsplatz vergleichbar (z.B. hinsichtlich Einkommen, Verantwortung, Standort)?
Zusätzlich zur Ruhensvereinbarung werden Sie und die chinesische Gesellschaft einen Arbeitsvertrag auf der Grundlage des chinesischen Rechts abschließen. Das ist dann die rechtliche Grundlage für Ihre Arbeit in China. Beim Übertritt, dem dritten Modell, wird der deutsche Arbeitsvertrag beendet und Sie schließen mit dem chinesischen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag. Der deutsche Arbeitsvertrag kann durch einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung oder auch durch Kündigung, die der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer ausspricht, beendet werden.
Aber Achtung: Beachten Sie die Nachteile, wenn Sie einen deutschen Arbeitsvertrag aufgeben! Sie geben z.B. den deutschen Kündigungsschutz auf. Bei der Sozialversicherung verlieren Sie u.a. nach einigen Jahren den Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung!, und, und, und. Dennoch: Wenn Sie langfristig in China arbeiten wollen, um näher bei Familie und Freunden zu sein, dann ist der Übertritt sinnvoll.
Ein Expertenbeitrag von Thomas Batsching, hrworks_personalwerk: batsching@hrworks-personalwerk.de. Tel.: +49 171 752 4871.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Sprachform genutzt, die gleichermaßen für die weibliche und männliche Schreibweise steht.
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