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Ausländische Fachkräfte in China:
Peking erhöht die Einstellungsanforderungen

16. September 2014 von China-Wiki Kommentar verfassen

Von ICC-Redakteur Patrick Müsker

Wird es für Ausländer schwieriger, im Reich der Mitte wirtschaftlich aktiv zu sein? Seit einigen Monaten häufen sich kritische Stimmen aus dem Westen, die dies bejahen. Ein Kritikpunkt sind die verschärften Kontrollen in westlichen Unternehmen, beispielsweise hinsichtlich mutmaßlicher Preisabsprachen. Auch die Visavergabe bereitet ausländischen Arbeitgebern zunehmend Kopfzerbrechen. Nun wurde eine neue einschränkende Bestimmung auf den Weg gebracht.

Am 15.09.2014 haben das Beijing Human Resources and Social Security Bureau, das Foreign Affairs Office of Bejing und Beijing Municipal Commission of Education eine Verordnung zur Arbeitsaufnahme von Ausländern in China verabschiedet. Ziel sei es, den Zugang zum chinesischen Arbeitsmarkt für Ausländer zu verbessern. Doch die einzelnen Anforderungen zeigen, dass es dadurch für Arbeitskräfte aus dem Ausland schwieriger wird, Stellen zu in China zu besetzen.

Hohe Anforderungen für Lehrkräfte aus dem Ausland

Ausländische Arbeitnehmer sollen künftig zwischen 18 und 60 Jahren alt sein, mindestens über einen Bachelor-Abschlusses verfügen sowie Arbeitserfahrungen von mindestens zwei Jahren vorweisen können. Jeder Ausländer, der nach dem 03.10.2014 einen Posten zur Sprachvermittlung in Vorschuleinrichtungen, Schulen und privaten Institutionen übernehmen möchte, muss im Besitz des Chinese Teacher Certificate oder dem Nachweis der International Language Teaching Qualifications sein. Diese umfassen die Qualifikationen des Teaching English as a Foreign Language (TEFL), Teaching English as a Secong Language (TESL) und The Teaching Knowledge Test (TKT). Arbeitnehmer für andere Lehrfächer als eine Sprache sollen wenigstens fünf Jahre Arbeitserfahrung auf ihrem Spezialgebiet nachweisen können. Die Arbeitnehmer sollen gesund und ohne Vorstrafen sein. Außerdem werden ein gültiger Reisepass oder andere Reisedokumente und eine von Beamten des Chinese Human Resources and Social Security ausgestellte Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung verlangt.

Chinas Blick auf ausländische Experten im Wandel

War man vor wenigen Jahren noch froh über jede Fachkraft aus dem Ausland, sind die chinesischen Ansprüche nun eindeutig gestiegen. Gerade in der Fremdsprachenausbildung hat sich das die Niveau der Lernenden in China rasant erhöht, sodass nun sinnvollerweise Zusatzqualifikationen gefordert werden. Grundsätzlich wird die neue Verordnung jedoch auch die Diskussion darüber anheizen, ob die chinesische Regierung den westlichen Einfluss im eigenen Land sukzessive reduzieren möchte. Gegenwärtig arbeiten alleine in Peking rund 37.000 registrierte Ausländer. Sie kommen größtenteils aus Amerika, Japan, Südkorea, Deutschland und Australien.

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Kategorie: Arbeit in China, Auslandsentsendung China, Deutsche in China Stichworte: China-Entsendung, Expats in China, Visum China

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