China-Wiki

Chinawissen - schnell & fundiert

  • China-Blog
  • China-News
  • China-Fragen
  • China-Restaurants
  • Mitschreiben…

Mit dem deutschen Arbeitgeber nach China: Fragen zur Steuer

10. Juli 2015 von China-Wiki 8 Kommentare

Ihr Unternehmen möchte Sie einige Jahre nach China schicken? Wie geht das? Gibt es Nachteile? Was ist zu beachten? Wenn Sie zum Arbeiten ins Ausland gehen, auch nach China, ist auf einiges zu achten: Auf Fragen des Arbeitsvertrags, der Bezahlung, aber auch auf Sozialversicherungs- und Steuerthemen. In mehreren Artikeln soll über Auslandsentsendung allgemein, über Steuerfragen und über Sozialversicherungsthemen informiert werden.

Nachdem es im letzten Beitrag um Grundzüge der Auslandsentsendung ging, wird hier nun über Steuerthemen informiert. Bei der Entsendung nach China sind Einkommensteuer-Themen eher unproblematisch, da das „Doppelbesteuerungsabkommen“ (DBA) zwischen Deutschland und der Volksrepublik China abgeschlossen wurde. Steuern für in China erzieltes Einkommen müssen in China und nicht in Deutschland bezahlt werden. Voraussetzung ist aber, dass der sogenannte „Lebensmittelpunkt“ des Auslandsentsandten in China liegt. Expatriates, die von ihrer Firma von Deutschland nach China geschickt werden, sind in Deutschland – so der Fachausdruck – beschränkt steuerpflichtig.

Leider wird es jetzt doch ein wenig komplizierter. Wenn der Mitarbeiter weniger als etwa sechs Monate in China arbeitet, ist die „183-Tage-Regelung“ die Ausnahme zum DBA. Die 183-Tage-Regelung legt fest, dass der deutsche Staat das Besteuerungsrecht für die Vergütung für eine in China ausgeübte Tätigkeit hat, wenn…

  • der Arbeitnehmer sich nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr in China aufgehalten hat und
  • Vergütungen von bzw. für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht in China ansässig ist und
  • die Vergütung nicht von einer in China ansässigen Betriebsstätte getragen wird.

Zusätzlich ist wichtig zu wissen, dass Einkünfte, die in Deutschland erzielt werden, z.B. Mieteinnahmen, auch bei beschränkter Steuerpflicht in Deutschland zu versteuern sind. Und es wird leider noch komplizierter: Bei der Versteuerung dieser Einnahmen unterliegt auch das in China erzielte Einkommen dem Progressionsvorbehalt. Überdies können das Ehegattensplitting oder Freibeträge (z.B. wegen Behinderung) bei beschränkter Steuerpflicht in Deutschland nicht in Anspruch genommen werden. Wie komme ich zur „Steuerbefreuing“ in Deutschland? Die Bestätigung der beschränkten Steuerpflicht (sog. „Freistellungsbescheinigung“) stellt örtliche Finanzamt aus, an welchen das Unternehmen seinen Sitz hat. Bei Vorliegen der Freistellungsbescheinigung müssen in Deutschland ausgezahlte Bezüge (z.B. bei „split-payroll“) nicht der Lohnsteuer unterworfen werden. Diese Vergütungskomponeneten sind im Tätigkeitsstaat zu versteuern.

Bitte melden Sie sich bei Fragen (0171/ 752 4871 oder batsching@hrworks-personalwerk.de).

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Sprachform genutzt, die gleichermaßen für die weibliche und männliche Schreibweise steht.

Mehr zum Thema:

Zusammenarbeit mit Chinesen: Interkulturelle Kompetenz für Deutsche

Interkulturelles Training China – Kommunikation mit chinesischen Kunden

Mitarbeiterentsendung nach China: Antworten zur Sozialversicherung

Tipps für die Vorbereitung auf China

  • teilen  
  • twittern  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 

Kategorie: Arbeit in China, Arbeitsvertrag China Stichworte: Arbeit in China, Expats in China

Kommentare

  1. Thomas Karbowski meint

    14. Januar 2021 um 4:25 pm

    Gut zu wissen, dass Deutschland und China ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben. Mein Onkel hat mehrmals deutsche Unternehmen in steuerlichen Fragen beraten, die ihre Betriebe nach China auslagern wollten. Zum Glück hat mein Onkel einen Master im Steuerrecht in China gemacht und kennt sich mit dem dortigen Steuersystem gut aus.

    Antworten
  2. Martin Lobinger meint

    13. April 2021 um 11:46 pm

    Interessant zu wissen, dass die 183-Tage-Regelung festlegt, dass eine in China ausgeübte Tätigkeit in Deutschland besteuert wird, wenn der Arbeitnehmer sich nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr in China aufgehalten hat. Mein Neffe möchte nach seinem Abschluss für ein deutsches Unternehmen mit einer chinesischen Filiale arbeiten. Er weiß nun, dass er sich in Deutschland steuerpflichtig macht, wenn er weniger als 183 Tage in China arbeitet.

    Antworten
  3. Mario Schwarz meint

    7. Mai 2021 um 11:41 am

    Interessant, dass Einkünfte, die in Deutschland erzielt werden, auch bei beschränkter Steuerpflicht in Deutschland zu versteuern sind. Ich plane gerade in meinem Kleinunternehmen eine Geschäftsreise und habe einige Fragen was die Thematik der Steuer angeht. Hierfür werde ich die Hilfe eines guten Steuerberaters in Anspruch nehmen.

    Antworten
  4. Martin Lobinger meint

    12. Mai 2021 um 11:35 pm

    Gut zu wissen, dass kraft des Doppelbesteuerungsabkommens die Steuern für in China erzieltes Einkommen in China und nicht in Deutschland bezahlt werden müssen. Mein Onkel möchte eine Arbeitsstelle in China übernehmen. Er freut sich darauf, dass er nur in China und nicht auch in Deutschland besteuert würde.

    Antworten
  5. Thomas Karbowski meint

    7. Juni 2021 um 3:46 pm

    Danke für die Informationen, dass die Steuern für in China erzieltes Einkommen auch in China und nicht in Deutschland zu entrichten sind. Mein Neffe möchte nach seinem Uniabschluss in China arbeiten. Er freut sich, dass nur in China steuerpflichtig wäre.

    Antworten
  6. Kathi Seibert meint

    19. Juni 2021 um 11:06 pm

    Ich suche Tipps bei meiner Steuererklärung. Ich arbeite in Deutschland und in China. Da ich mich unter 183 Tagen in China im Jahr aufhalte, hat wohl der deutsche Staat das Besteuerungsrecht auf mich.

    Antworten
  7. Anton Schneider meint

    1. Oktober 2021 um 11:04 pm

    Bedingt durch mein Unternehmen werde ich jetzt auch in China arbeiten. Da kommen für mich auch Steuerfragen bzw. Fragen zur Steuererklärung und Sozialversicherungsthemen auf und einiges ist noch unklar. Dieser Artikel gibt erste gute Tipps und ein Guideline dazu. Vielen Dank!

    Antworten
  8. Thomas Karbowski meint

    5. Oktober 2021 um 2:03 pm

    Gut zu wissen, dass Steuern für in China erzieltes Einkommen in China und nicht in Deutschland aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zu zahlen sind. Mein Onkel möchte von seinem Arbeitgeber nach China entsandt werden. Er freut sich, dass er in diesem Fall einzig in China einkommenssteuerpflichtig wäre.

    Antworten

Diskutieren Sie mit! Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Facebook Facebook Facebook

Newsletter

Neu auf unserem Blog

  • Chinesisches Tierkreiszeichen 2023 – Glückstipps für Hasenjahr-Geborene
  • Chinesische Delegationsreisen nach Deutschland 2023 stark nachgefragt
  • Chinesische Touristen 2023 – was deutsche Anbieter jetzt beachten müssen
  • Chinas staatsnahe Medien berichten positiv über Covid-Strategiewechsel
  • Chinesisches Jahr des Hasen – Bedeutung und Ausblick für 2023

China-News

Chinesische Delegationsreisen nach Deutschland 2023 stark nachgefragt

PEKING/BERLIN. Nach fast dreijähriger Unterbrechung durch die Coronavirus-Pandemie nimmt das chinesische Interesse an Geschäftsreisen nach Deutschland ... Weiterlesen...

Chinas staatsnahe Medien berichten positiv über Covid-Strategiewechsel

China hat – für viele überraschend – seine Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus in den letzten Wochen komplett umgestellt. Lange Zeit setzte ... Weiterlesen...

Olaf Scholz in China 2022 – so reagieren chinesische Medien

Olaf Scholz’ erste Chinareise als Bundeskanzler wird in Deutschland viel kritisiert. Demgegenüber freuen sich Chinas regierungsnahen Medien über den ... Weiterlesen...

News-Archiv

  • Über China-Wiki
  • Publikationen
  • Impressum
  • Datenschutz