Typische arbeitsrechtliche Fragestellungen werden in der Stadt Shanghai und in der Provinz Jiangsu teilweise ganz unterschiedlich gelöst – dies steht exemplarisch für die Bedeutung lokaler Besonderheiten im chinesischen Arbeitsrecht. In dieser Folge der ICC-Reihe geht es um Arbeitsverträge und Schriftform.
Folge 3: Arbeitszeit in China
Die Regelarbeitszeit beträgt in China 40 Stunden pro Woche. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Überstunden zulässig, die jedoch zu festgelegten Sätzen von bis zu 300% des regulären Stundenlohns vergütet werden müssen.
Die reguläre Arbeitszeit passt jedoch in einigen Positionen nicht zu den tatsächlichen Anforderungen. Ein Sonderfall ist daher in vielen Positionen mittlerweile die Regel geworden: Die Vereinbarung eines sogenannten flexiblen Arbeitszeitsystems.
Voraussetzung für die Vereinbarung eines flexiblen Arbeitszeitsystems ist zum einen, dass die Position ihrer Natur nach flexible Arbeitszeiten erfordert. Dies ist in Managementpositionen, aber auch bei Fahrern und Vertriebsmitarbeitern im Außendienst der Fall. Wird ein flexibles Arbeitszeitsystem vereinbart, ist es zulässig, im Arbeitsvertrag zu bestimmen, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Weitere Voraussetzung ist, dass das flexible Arbeitszeitsystem durch die zuständige Arbeitsbehörde genehmigt wird.
In Shanghai handelt es sich bei dem Genehmigungserfordernis um eine reine Formsache. Es muss lediglich eine plausible Begründung abgegeben werden.
In Jiangsu muss hingegen ein kompliziertes Verfahren durchlaufen werden, das sogar der Mitbestimmung durch die Arbeitnehmerschaft unterliegt. Für Managementpositionen macht das Obere Volksgericht der Provinz Jiangsu gemäß seiner Guideline vom 18. November 2011 allerdings eine Ausnahme. Danach gilt für Arbeitnehmer im Senior Management das flexible Arbeitszeitsystem sogar ganz ohne Genehmigung, wenn die flexible Arbeitszeit der Natur der jeweiligen Position entspricht und die Berechnung von Überstunden nach der Art der Beschäftigung unmöglich oder unangemessen wäre.
Über die Autorin
Julia Tänzler-Motzek arbeitet seit 2004 als Rechtsanwältin und ist seit 2005 für CMS, China tätig. Sie berät Mandanten zu allen rechtlichen Aspekten bei Entsendungen nach China und im chinesischen Arbeitsrecht. Nachdem sie zunächst vor Ort in Shanghai tätig war, ist Frau Tänzler-Motzek seit 2007 im Kölner CMS-Büro erreichbar.
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Lesen Sie auch:
Lokales Arbeitsrecht in China: Arbeitsverträge und Schriftform (Folge 2 der Reihe)
Lokales Arbeitsrecht in China: Shanghai und die Provinz Jiangsu (Folge 1 der Reihe)
Gut zu wissen, dass Überstunden nach chinesischem Arbeitsrecht zwar unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind, jedoch zu festgelegten Sätzen von bis zu 300 % des regulären Stundenlohns vergütet werden müssen. Mein Neffe möchte einen neuen Job in China finden. Er hat keine Angst vor den Überstunden, soweit sie derart lukrativ vergütet werden.