Seit dem 30. November 2024 können deutsche Staatsangehörige für Aufenthalte bis zu 30 Tagen visumsfrei in die Volksrepublik China einreisen. Diese Regelung gilt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2025 und umfasst Reisen für geschäftliche und touristische Zwecke, Besuchsreisen, Austauschbesuche und Transit. Die Verlängerung der visumsfreien Aufenthaltsdauer von zuvor 15 auf nun 30 Tage stellt eine bedeutende Erleichterung für Reisende dar.
Die chinesische Regierung hat diese Maßnahme ergriffen, um den internationalen Austausch und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern. Neben Deutschland profitieren auch Staatsangehörige aus elf weiteren Ländern von dieser Regelung, darunter Frankreich, Italien, die Niederlande, Spanien und die Schweiz. Für die visumsfreie Einreise gelten bestimmte Voraussetzungen. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein, und die Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienstpässen.
Visumsfrei in die Volksrepublik China: Richtlinien
Reisende sollten beachten, dass sie sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise beim zuständigen Public Security Bureau registrieren müssen, sofern sie nicht in einem Hotel untergebracht sind, das diese Anmeldung übernimmt. Zusätzlich zur Verlängerung der visumsfreien Aufenthaltsdauer hat China weitere Maßnahmen zur Erleichterung von Auslandsreisen eingeführt.
Dazu gehören vereinfachte Verfahren für Visaverlängerungen, die Möglichkeit von Mehrfachvisa für bereits in China befindliche Ausländer und reduzierte Dokumentenanforderungen bei Visaanträgen. Für Aufenthalte über 30 Tage oder zu anderen als den genannten Zwecken ist weiterhin ein Visum erforderlich. In solchen Fällen müssen Reisende vor ihrer Einreise ein entsprechendes Visum bei der chinesischen Botschaft oder einem Konsulat beantragen.
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