BRÜSSEL. Wie die Behörde heute (29.07.2016) mitteilte, werden Bewehrungsstäbe, die im Januar 2016 vorläufig mit Strafzöllen belegt worden waren, nun auch offiziell für weitere fünf Jahre mit höheren Einfuhrgebühren geahndet. Bewehrungsstäbe werden in der Bauindustrie vor allem zur Stärkung von Beton eingesetzt. Die relevanten HFP-Stäbe sind in Großbritannien und Irland Industriestandard und werden in mehreren EU-Ländern hergestellt. Die EU-Kommission ist damit einer Klage der heimischen Stahlindustrie nachgekommen, die Untersuchung dazu startete bereits im April 2015. Die nun verhängten Strafzölle variieren zwischen 18,4 und 22,5 Prozent. Aktuell sind seitens der EU 37 Anti-Dumping- und Anti-Subventionsverfahren gegen Stahlprodukte in Kraft, 15 davon richten sich gegen chinesische Stahlprodukte.
Diskutieren Sie mit!