PEKING. Das chinesische Finanzministerium hat angekündigt, dass es die Gewerbesteuer auf Haus- und Wohnungsverkäufe zum 22. Februar senken wird. Für Wohnraum über 90 m² wird nun eine Steuer von 1,5 Prozent erhoben. Zuvor lag der Steuersatz bei 2 Prozent. Beim Erwerb eines Zweitwohnsitzes wird unabhängig von der Fläche die Steuer von 3 auf 1 Prozent gesenkt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Städte wie Peking, Shanghai, Guangzhou und Shenzhen. Zuvor hatte die Zentralbank bereits die notwendige Höhe der Anzahlungen für Immobilienkäufe gesenkt. Durch die neuen Regelungen will man den seit 2014 stark schwächelnden Immobilienmarkt stärken, Überangebote abbauen und das Interesse an Immobilienkäufen erhöhen. Nach wie vor stehen insbesondere in großen Städten unzählige Wohnungen leer, da die Besitzer darauf spekulieren, dass die Preise weiter steigen werden.
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