PEKING. Am 25.03.2016 haben die chinesischen Finanz- und Steuerbehörden Details zur Reform der Mehrwertsteuer bekannt gegeben. Ab dem 01.05.2016 werden fünf Prozent auf Wohnungen erhoben, wenn sie innerhalb von weniger als zwei Jahren weiterverkauft werden. Spätere Verkäufe sind von der Steuer befreit. Bisher wurden Wohnungen mit einer fünfprozentigen Gewerbesteuer belegt, wenn sie innerhalb von weniger als fünf Jahren verkauft wurden. Darüber hinaus werden ab dem 08.04.2016 Zoll-, Mehrwert- und Konsumsteuern auf importierte Waren erhoben, die von länderübergreifenden E-Commerce-Firmen verkauft werden, um „eine gesunde Entwicklung der Branche zu unterstützen“.
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