Wie gründet man ein Unternehmen im Reich der Mitte? Welche Faktoren sind besonders zu beachten? Dieser Auszug aus der „Einführung in die Geschäftstätigkeit in China“ gibt wichtige Antworten. Er steht im Bookstore von Asia Briefing in ganzer Länge und kostenlos zur Verfügung.
Bei einer Unternehmensgründung sollten Sie professionelle Unterstützung zu Rate ziehen, die Sie durch den komplexen Gründungsprozess führt und Ihnen die Verantwortlichkeiten in den Schlüsselpositionen erläutert. Dies dient dem Erfolg des Unternehmens und stellt sicher, dass zukünftige, zeitaufwendige Änderungen des Unternehmens gering gehalten werden.
Im Folgenden besprechen wir:
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den Gründungsprozess und
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Schlüsselpositionen in ausländisch investierten Unternehmen
Gründungsprozess und Unternehmensstruktur
Die Gründung eines ausländisch investierten Unternehmens beträgt in der Regel zwischen drei und sechs Monaten und umfasst die folgenden Behörden: Handelsministerium (Ministry of Commerce):
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Industrie-und Handelsverwaltung (Administration of Industry and Commerce)
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Staatliche Devisenverwaltung (State Administration of Foreign Exchange)
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Staatliche Steuerverwaltung (State Administration of Taxation)
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Zollbehörde (Customs Office)
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Büro für Qualitätsaufsicht und technische Prüfung (Quality and Technical Supervision Bureau)
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Statistikamt (Statistics Bureau)
Der Gründungsprozess variiert je nach Unternehmensstruktur und dem geplanten Geschäftszweck. Für Gesellschaften mit Geschäftsaktivitäten in Herstellung und Produktion ist beispielsweise ein Umweltgutachten erforderlich; Handelsgesellschaften müssen sich einer Registrierung für Zoll-/Wareninspektionen unterziehen. Auch das geforderte Stammkapital unterscheidet sich je nach Geschäftszweck. Im Dienstleistungssektor liegt es in der Regel bei RMB 100.000 und höher, bei Handelsgesellschaften allgemein bei mehr als RMB 500.000 aufgrund von USt.-Erwägungen.
Viele Unternehmen entscheiden sich für die Gründung einer Holdinggesellschaft oder einer „Zweckgesellschaft“ in Gerichtsbarkeiten wie Hongkong oder Singapur als Ausgangspunkt für die Geschäftstätigkeit in China. Holdinggesellschaften ermöglichen eine zusätzliche Ebene und damit zusätzlichen Abstand zwischen der chinesischen Tochtergesellschaft und der Muttergesellschaft. So kann die Investition isoliert oder „umzäunt“ werden, sodass potentielle Risiken und Haftungen auf die chinesische Tochtergesellschaft begrenzt bleiben und die Muttergesellschaft nicht gefährden.
Wenn ein Investor sein Geschäft in China verkaufen, oder einen Partner beziehungsweise einen Anteilseigner mit in das Unternehmen einbeziehen möchte, können die administrativen Änderungen auch auf der Ebene der Holdinggesellschaft, anstatt in China vorgenommen werden, wo behördliche Vorschriften strikter und die Verfahren zeitaufwendiger sind. Da das Banken- und Rechtssystem in Hongkong sowie in Singapur ziemlich stabil und hochentwickelt ist, kann eine Holdinggesellschaft auch eine gute Lösung für ausländische Unternehmen darstellen, die ihre in China erwirtschafteten Gewinne im Ausland halten wollen.
In diesem Fall können die Gewinne, falls die Notwendigkeit besteht, in China reinvestiert werden, oder für die weitere Expansionen in Asien genutzt werden. Abhängig von den Regeln zur Steuervermeidung im Heimatland der Muttergesellschaft wird diese Methode zur Steuerstundung oft von ausländischen Unternehmen genutzt, die ihre in China erzielten Gewinne nicht direkt in ihr Heimatland zurückführen wollen. Darüber hinaus bieten Holdinggesellschaften in Hongkong und Singapur eine Reihe von steuerlichen Vergünstigungen, wie zum Beispiel reduzierte Sätze der Quellensteuer auf die Rückführung von Gewinnen und beschränkte steuerliche Belastungen von Kapitalerträgen.
Schlüsselpositionen in ausländisch investierten Unternehmen
Die Schlüsselpositionen in ausländisch investierten Unternehmen variieren je nach Unternehmensstruktur und -größe. Repräsentanzen sollten einen Hauptrepräsentanten (Chief Representative) benennen, der Dokumente im Namen des Unternehmens unterschreibt. Zusätzlich zu diesem kann eine Repräsentanz allgemeine Repräsentanten haben. In WFOEs und Joint Ventures sind die wesentlichen Akteure die Gesellschafter, der Geschäftsführende Direktor (Executive Director) beziehungsweise der Vorstand (Board of Directors), der Aufsichtsrat (Supervisor(s)), der Geschäftsführer (General Manager) und der gesetzliche Vertreter (Legal Representative).
Gesellschafter und Vorstand
Bei einem WFOE stellen die Gesellschafter die höchste Instanz des Unternehmens dar. Darüber hinaus gibt es einen Geschäftsführenden Direktor beziehungsweise Vorstand. Der Geschäftsführende Direktor oder der Vorstand bestimmt im Einklang mit den Entscheidungen der Gesellschafter die Geschäftsagenda des Unternehmens. Bei einem JV ist der Vorstand die höchste Instanz. Dieser sollte aus mindestens drei Personen bestehen, die von den Parteien des JVs ernannt werden. Das Verhältnis von chinesischen und ausländischen Mitgliedern wird in Absprache beider Parteien beschlossen.
Aufsichtsrat
WFOEs und JVs müssen zudem mindestens eine Aufsichtsperson haben, die die Geschäfte und Pflichten der Direktoren beziehungsweise des Vorstandes und des Führungspersonals überwacht. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, können Direktoren oder Vorstandsmitglieder und das Führungspersonal nicht gleichzeitig als Aufsichtsperson agieren. Wenn ein Unternehmen nur eine geringe Anzahl an Gesellschaftern hat und relativ klein ist, reichen maximal zwei Aufsichtspersonen. Für größere Unternehmen muss der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern bestehen.
Geschäftsführer
Sowohl WFOEs als auch JVs müssen einen Geschäftsführer ernennen, der für die täglichen Unternehmensgeschäfte verantwortlich ist. Der Geschäftsführende Direktor oder der Vorstandsvorsitzende kann gleichzeitig den Posten des Geschäftsführers, stellvertretenden Geschäftsführers, oder anderer leitender Positionen besetzen, die in der Gesellschaftssatzung als solche genannt werden.
Gesetzlicher Vertreter
Jedes in China gegründete Unternehmen, ob ausländisch oder inländisch finanziert, muss einen gesetzlichen Vertreter bestimmen. Dies ist die hauptverantwortliche Person, die die Aufgaben und Zuständigkeiten im Namen des Unternehmens tätigt. Dieser gesetzliche Vertreter ist per definitionem in seiner Rolle eine der mächtigsten Personen in einem ausländisch investierten Unternehmen. Jedoch geht diese Macht mit einer großen Verantwortung einher, und, sofern ein Einzelner für Geschäftshandlungen in einem ausländisch investierten Unternehmen zur Rechenschaft gezogen wird, ist es höchstwahrscheinlich der gesetzliche Vertreter.
Die berechtigten Personen für die Rolle des gesetzlichen Vertreters variieren je nach Unternehmenstyp, wie die folgende Tabelle zeigt:
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Marcel B. meint
Recherche ist das A und O bevor man den Plan der Firmengründung in die Tat umsetzt. Jede Unternehmer hat das Gleich Ziel: Gewinn erzielen. Warum dann nicht die Vorzüge nutzen die sich einem Unternehmen vielleicht da und dort bieten?