In Deutschland unterliegen die Mitarbeiter und deren Arbeitsplatz einer Vielzahl an Vorschriften, Gesetzen und Gepflogenheiten. Auch wenn der Bewerbungsprozess in China nicht grundlegend abweicht, gibt es wichtige Unterschiede und grundlegende Compliance Regeln zu beachten. Verstöße gegen deutsche Gesetze sind kein Kavaliersdelikt und werden streng geahndet und schaden der Reputation.
Für das Recruiting gibt es eine Reihe an Compliance Risiken, die ein Arbeitgeber in Deutschland kennen und einhalten muss, um die rechtlichen Stolperfallen im Recruiting zu umgehen:
- Erstellung von rechtmäßigen Stellenanzeigen
- Vertrauliche Behandlung von Bewerbungsunterlagen
- Pre-Employment Screenings and Background Checks
- Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch
Stolperfalle Referenzen und Background-Checks
Jeder Arbeitgeber möchte sich vor der Einstellung eines Bewerbers ein möglichst vollständiges Bild von diesem machen. Bei Einstellungen in China nehmen insbesondere Referenzen und Empfehlungen eine wichtige Stelle ein. In Deutschland ist es heutzutage weder üblich in den Bewerbungsunterlagen Referenzen anzugeben noch wird danach im Recruiting-Prozess gefragt. Es ist nicht verboten, den Bewerber um die Angabe von Referenzen zu bitten. Die meisten Unternehmen verlassen sich jedoch auf die Unterlagen, wie Lebenslauf, Arbeitszeugnisse und Zertifikate und das Interview selbst. Manche Arbeitgeber holen auch vorab frei verfügbare Informationen im Internet über Bewerber ein. Die Nutzung der Suchmaschinen und/oder sozialen Netzwerke sowie auch der Business Portale Xing und LinkedIn, ist aber in Deutschland nicht ohne weiteres möglich.
TIPP: Für die Einholung von Referenzen ist in jedem Fall die vorherige Einwilligung des Bewerbers notwendig.
TIPP: Recherchen in der Privatsphäre sind grundsätzlich tabu, so dass zum Beispiel aus Facebook oder WeChat gewonnene Eindrücke dem Bewerber nicht vorgehalten werden dürfen.
Stolperfalle unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch
In China ist es üblich Fragen nach dem privaten Hintergrund, wie sind sie verheiratet, zu stellen. In Deutschland ist es rechtlich kompliziert, welche Fragen man in den Interviews überhaupt stellen darf und welche nicht. Es gilt bei den Bewerbungsgesprächen jene Fragen und Formulierungen zu vermeiden, die diskriminierend und daher gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Fragen nach der Freizeit und Hobbies sind in Deutschland ebenfalls üblich, wohingegen Fragen zur familiären Situation wie auch zum sonstigen Privatleben tabu sind. Weiterhin ist zu bedenken, dass der Bewerber nur zulässige Fragen wahrheitsgemäß beantworten muss und auf eine unzulässige Frage, wie nach seiner Familienplanung, lügen darf, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Nur, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat, darf er zum Beispiel nach dem Umgang mit Geld fragen, wie dies bei einer Position im Finanzbereich oder einer Bank der Fall ist.
Tipp: Um die Compliance Risiken zu minimieren, sollte man die wichtigsten Fragen vorab planen und notieren.
Über die Autorin
Kerstin Beneke bietet mit ihrer Anwaltskanzlei BE|LEGAL eine auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene kompetente Beratung und praktische Unterstützung bei Arbeitsverträgen, Kündigungen, Zeugnissen, Recruiting sowie im Expat-Management und bei Aufenthaltserlaubnissen an. Insbesondere gründende oder kleine chinesische Unternehmen profitieren davon im Arbeitsrecht, im Personalmanagement und im Aufenthaltsrecht. Für Privatpersonen aus dem Ausland kann BE | LEGAL bei der Bewerbung und bei Arbeitsverträgen sowie allen anderen Fragen rund um eine Beschäftigung in Deutschland helfen.
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